Die fehlende Harmonisierung der Steuerregelungen innerhalb der EU und weltweit eröffnet international operierenden Unternehmensgruppen die Möglichkeit, durch Maßnahmen der legalen Steuerplanung Einkünfte in niedrig besteuernde Gebiete zu verlagern, unbesteuerte Einkünfte zu schaffen oder Betriebsausgaben in mehr als einem Staat abzuziehen. Die damit verbundene Erosion der Steuerbasis der Staaten hat zunehmend die Finanzierung der Staatsaufgaben behindert und in der Bevölkerung das Vertrauen in die Gerechtigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung unterminiert. Aggressive, wenn auch legale Steuerplanung kann auch zu Wettbewerbsverzerrungen führen, da international tätige Unternehmensgruppen die Steuerbelastung durch Maßnahmen reduzieren können, die kleinen und mittelständischen Unternehmen nicht oder nicht in gleichem Ausmaß zur Verfügung stehen.

Um insoweit gegenzusteuern, wurde auf Aufforderung der G 20-Staaten und der OECD im Jahr 2013 der Aktionsplan für das BEPS-Projekt entwickelt (BEPS = Base Erosion and Profit Shifting) und 15 Arbeitsgruppen zu den jeweils 15 Aktionspunkten eingerichtet. Am 5.10.2015 wurden die Empfehlungen der Arbeitsgruppen veröffentlicht, die in ihren Berichten konkrete und umsetzbare Maßnahmen vorgeschlagen haben. Im Anschluss daran haben OECD durch Anpassung des OECD-MA, des OECD-MK und der Verrechnungspreisrichtlinien und EU durch Ergänzung der Amtshilferichtlinie und Erlass von Richtlinien (Anti Tax Avoidance Directive – ATAD I und II) die Umsetzung dieser Maßnahmen in Angriff genommen.

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