FinMin Baden-Württemberg, 17.07.2000, S 3014/5

Es ist gefragt worden, ob eine Parkplatzfläche besonders zu bewerten und dabei eine Wertminderung wegen Alters nach § 146 Abs. 4 BewG vorzunehmen ist, wenn im Mietvertrag eine Miete für die einzelnen Gebäude und die Parkplatzflächen gesondert vereinbart wurde.

Platz- und Wegebefestigungen von Parkplätzen gehören zu den Außenanlagen und damit zur wirtschaftlichen Einheit eines bebauten Grundstücks R 164 Abs. 2 ErbStR). Außenanlagen werden bei der Bedarfsbewertung jedoch nicht gesondert erfasst. Entfällt ein Teil der vereinbarten Miete auch auf Parkplatzflächen und ist die Parkplatzmiete einzeln ausgewiesen, gehört sie ebenso zum Gesamtentgelt i.S. vonR 167 ErbStR wie eine nicht einzeln ausgewiesene Parkplatzmiete. Sie ist damit auch im Ausgangswert nachR 174 Abs. 1 ErbStR enthalten. Hiervon ist die für das Gebäude maßgebende Alterswertminderung abzuziehen.

 

Normenkette

BewG § 146 Abs. 4

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