In die Zeile 41 ist die Lohnsumme aus mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen an Kapitalgesellschaften von mehr als 25 % einzutragen. Die Bezeichnung der Kapitalgesellschaften und deren prozentuale Beteiligungen sollten aus einer gesonderten Anlage hervorgehen. In die Spalte ist der Betrag einzutragen, der sich ergibt, wenn die Lohnsumme der Beteiligungsgesellschaft mit dem Umfang der Beteiligung in Prozent multipliziert wird.

 
Hinweis

Mehrere Beteiligungen

Liegen mehrere Beteiligungen an Kapitalgesellschaften von mehr als 25 % vor, sind gesonderte Angaben zu jeder Kapitalgesellschaft vorzunehmen.

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