Durch das Jahressteuergesetz 2022 haben sich Änderungen beim Feststellungsverfahren ergeben.

Bisher war es möglich, die Feststellungserklärung in Papierform abzugeben. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde dies geändert. Die Erklärung ist nunmehr nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.

 
Hinweis

Verzicht auf elektronische Übermittlung

Auf Antrag verzichtet das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung. In diesem Fall ist die Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben und vom Erklärungspflichtigen eigenhändig zu unterschreiben.

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