In den Zeilen 1 bis 8 sind Angaben zur Lage des Grundstücks zu machen. Die Angaben sind auch zu machen, wenn nur ein Teil des Grundstücks auf den Erwerber übergeht.

Zeilen 2 bis 3 erfassen die Postleitzahl/die Gemeinde und die Straße des jeweiligen Grundstücks.

In Zeile 4 ist die Gemarkung und in Zeile 5 sind die Grundbuchblattnummer, die Flur- und Flurstücksnummer oder sonst übliche Katasterbezeichnungen anzugeben sowie das Einheitswertaktenzeichen.

Wird zusammen mit dem Grundstück ein anderer Grundstücksteil genutzt, so ist dies in Zeile 6 anzukreuzen. Ist dies nicht der Fall, ist zur Zeile 9 weiterzugehen. Haben Sie die Frage bejaht, sind in den Zeilen 7 bis 8 die Gemarkung und das Grundbuchblatt (für den anderen Grundstücksteil) anzugeben.

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