1.1 Allgemeines

Für jedes Grundstück ist eine "Anlage Grundstück" auszufüllen und der Erklärung zur Feststellung des Bedarfswerts bzw. der Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung beizufügen. Aus den Angaben in der Anlage Grundstück ermittelt das Finanzamt den Bedarfswert für das jeweilige Grundstück.

1.2 Hinweise zur Bewertung

Euro-Beträge mit Nachkommastellen können zugunsten des Steuerpflichtigen aufgerundet oder abgerundet werden.[1]

[1] H B 177 ErbStH 2019.

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