1.1 Allgemeines
Für jedes Grundstück ist eine "Anlage Grundstück" auszufüllen und der Erklärung zur Feststellung des Bedarfswerts bzw. der Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung beizufügen. Aus den Angaben in der Anlage Grundstück ermittelt das Finanzamt den Bedarfswert für das jeweilige Grundstück.
1.2 Hinweise zur Bewertung
Euro-Beträge mit Nachkommastellen können zugunsten des Steuerpflichtigen aufgerundet oder abgerundet werden.[1]
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