Die F1-KG übertrug im Jahr 2001 teilentgeltlich Grundstücke an die F2-KG, an der

  • dieselben Gesellschafter wie an der F1-KG
  • in jeweils gleicher Höhe beteiligt sind (= beteiligungsidentische Schwester-PersG).

Streitig ist, ob die stillen Reserven aufzudecken sind, soweit die Übertragung unentgeltlich erfolgte. Zwar erfasst § 6 Abs. 5 EStG viele Konstellationen, bei denen eine Buchwertfortführung beim Transfer von WG zwischen verschiedenen Betriebsvermögen (BV) möglich ist.

Gerade die hier streitige unmittelbare Übertragung von WG zwischen den BV beteiligungsidentischer Schwester-PersG ist nach dem Gesetzeswortlaut nicht begünstigt (Vorinstanz: BFH v. 10.4.2013 – I R 80/12, EStB 2013, 403 [Luxem]).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge