Kommentar

Entstehen bei einer ausländischen Betriebsstätte durch Umrechnung in inländische Währung Währungsgewinne oder -verluste, stehen sie in Zusammenhang mit der ausländischen Betriebsstätte und sind dieser zuzuordnen. Sie sind also Bestandteile des ausländischen Betriebsstättengewinns und können nicht dem inländischen Stammhaus des Unternehmens zugeordnet werden. Dies gilt z. B. für Währungsverluste, die am Dotationskapital der ausländischen Betriebsstätte entstehen. Daß die Währungsgewinne und -verluste im Ausland bei der dortigen Besteuerung nicht in Erscheinung treten und deshalb dort nicht berücksichtigt werden, ist unerheblich. Die Richtigkeit dieser Auffassung zeigt sich eindeutig, wenn sich der gesamte Betrieb im Ausland befindet und kein inländischer Betriebsteil vorhanden ist, dem die Währungsgewinne oder -verluste zugeordnet werden könnten ( Ausländische Einkünfte ).

 

Link zur Entscheidung

BFH, Urteil vom 16.02.1996, I R 43/95

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge