Der vorstehende Rechtsprechungsüberblick macht deutlich, wie schwierig es im Einzelfall sein kann, BA (oder Werbungskosten) ganz oder teilweise den steuermindernden Abzug zu versagen, weil sie maßgebend den Bereich der privaten Lebensführung tangieren bzw. teilweise unangemessen sind.
Dem Steuerpraktiker bleibt daher nichts anderes übrig, als sich an der hierzu bereits ergangenen Rechtsprechung zu orientieren, wobei
- die Anwendung des vollständigen Abzugsverbots nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG sicherlich die Ausnahme sein wird und
- es bei der Anschaffung teurer und exklusiver Fahrzeuge eher um die Frage der Beschränkung des Kostenabzugs nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG gehen wird.
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