Der vorstehende Rechtsprechungsüberblick macht deutlich, wie schwierig es im Einzelfall sein kann, BA (oder Werbungskosten) ganz oder teilweise den steuermindernden Abzug zu versagen, weil sie maßgebend den Bereich der privaten Lebensführung tangieren bzw. teilweise unangemessen sind.

Dem Steuerpraktiker bleibt daher nichts anderes übrig, als sich an der hierzu bereits ergangenen Rechtsprechung zu orientieren, wobei

 

Selbststudium nach § 15 FAO mit dem EStB: Zu diesem Beitrag finden Sie eine Lernerfolgskontrolle bis zum 30.6.2024 unter https://www.otto-schmidt.de/15fao

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge