Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch externe Dienstleister (Auftragsverarbeitung) sind die Vorschriften von Art. 30 DSGVO und Art. 32 DSGVO (ab 25.05.2018) einzuhalten. Eine geeignete Musterregelung hat die Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit (BfDI) zur Verfügung gestellt.

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