Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitnehmerhaftung - Dienstfahrt

 

Leitsatz (redaktionell)

Verursacht ein Arbeitnehmer an einem Fahrzeug des Arbeitgebers oder einem anstelle eines sonst notwendigen Firmen-Pkws benutzten eigenen Fahrzeug auf einer Dienstfahrt einen Kraftfahrzeugschaden, so begrenzt sich seine Haftung auf den Selbstbeteiligungsbetrag von 650,-- DM einer Vollkaskoversicherung. War das Lenken des Kraftfahrzeuges nach den gegebenen Umständen eine gefahrgeneigte Tätigkeit und hat der Arbeitnehmer den Unfall nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, so hat der Arbeitnehmer von dem Selbstbeteiligungsbetrag von 650,-- DM lediglich einen seinem Verschuldensgrad entsprechenden Anteil zu tragen. Bei leichter Fahrlässigkeit scheidet jede Haftung des Arbeitnehmers aus.

 

Normenkette

BGB §§ 242, 276, 611

 

Fundstellen

BB 1981, 1641 (L1)

DB 1982, 442 (LT1)

ArbuR 1981, 350 (L1)

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