Kommentar

Bei grenzüberschreitenden Zinszahlungen an natürliche Personen ist ein Informationsaustausch innerhalb der EU vorgesehen. Dies ist in der Zinsinformationsverordnung (ZIV ) geregelt. Zu den Details nimmt das BMF nun Stellung.

 

Link zur Verwaltungsanweisung

BMF, 30.01.2008, IV C 1 - S 2402-a/0

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