BMF, 20.1.2013, IV B 3 - S 1316/07/10025

Richtlinie 2003/49/EG des Rates vom 3.6.2003 über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten

Anwendbarkeit des § 50g EStG und Anlage 3 (zu § 50g) auf die Republik Kroatien

Die Richtlinie 2013/13/EU des Rates vom 13.5.2013 (ABl. EU Nr. L 141 S. 30) zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Steuern anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien sieht die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2003/49/EG des Rates vom 3.6.2003 (ABl. EU Nr. L 157 S. 49) über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten auf den Beitrittsstaat Kroatien ab dem 1.7.2013 für die im Anhang zur Richtlinie 2013/13/EU (siehe Anlage) genannten Steuern und Gesellschaftsformen vor.

Gestützt auf die Richtlinie 2013/13/EU bitte ich, § 50g EStG und die Anlage 3 (zu § 50g) auf Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren an verbundene Unternehmen mit Sitz im Staate Kroatien oder die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegene Betriebsstätte eines Unternehmens im Staate Kroatien, die nach dem 30.6.2013 erfolgen, entsprechend anzuwenden. Dabei ist die Anlage zu berücksichtigen.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es ist bis zum Inkrafttreten der Umsetzung der Richtlinie 2013/13/EU durch entsprechende Änderung des § 50g EStG und der dazugehörigen Anlage 3 (zu § 50g), die unverzüglich erfolgen soll, anzuwenden.

 

Anlage

Auszug aus dem Anhang der Richtlinie 2013/13/EU

(ABl. EU Nr. L 141 S. 30)

„2. Richtlinie 2003/49/EG wird wie folgt geändert:

  1. in Artikel 3 Buchstabe a Ziffer iii wird nach der Angabe für Frankreich folgender Eintrag eingefügt:

    • „porez na dobit in Kroatien,”;
  2. im Anhang wird folgender Buchstabe eingefügt:

    „z) Gesellschaften kroatischen Rechts mit der Bezeichnung: ‚dionicko društvo’ oder ‚društvo s ogranicenom odgovornošcu’ und andere nach kroatischem Recht gegründete Gesellschaften, die der kroatischen Gewinnsteuer unterliegen.”

 

Normenkette

EStG § 50g;

RL 2003/49/EG Art. 3 Buchst. a

RL 2003/49/EG Anhang

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