Das Steuerrecht kennt den Begriff der verbundenen Anteile als Unterschied zu den Beteiligungen nicht. KStG und GewStG enthalten aber ertragsteuerrechtliche Sondervorschriften für Organschaften.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge