Erschließungsfolgekosten: Ansiedlungsbeiträge sind Erschließungsfolgekosten. Sie werden erhoben, wenn infolge der Ansiedlung eine Änderung oder Neuordnung der Gemeinde-, Kirchen- oder Schulverhältnisse erforderlich wird. Beachten Sie:

  • Werden derartige Beiträge nutzungsbezogen (z.B. nach Zahl und Größe der Wohnungseinheiten bemessen) erhoben, so handelt es sich um abschreibbare Herstellungskosten (HK) des Gebäudes[14].
  • Dagegen rechnen Ansiedlungsbeiträge zu den AK des Grund und Bodens, wenn die Zahlung lediglich in Erfüllung eines ausschließlich den Grund und Boden betreffenden Kaufvertrags erfolgt[15].

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