Rz. 220
Neue Erklärungsvordrucke für Renten
Die bisherige Anlage R wurde ab dem Vz.2020 in drei Anlagen aufgeteilt.
Anlage R für Renten aus dem Inland und Anlage R-AV/bAV für Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersversorgung.
Wird eine Rente aus einer ausländischen Versicherung oder einem ausländischen Rentenvertrag gezahlt liegen der Finanzverwaltung keine elektronischen Daten vor. Die Angaben zur Rente müssen Sie in die neue Anlage R-AUS eingetragen werden.
Rz. 221
Beamtenpensionen und Versorgungsbezüge nach beamtenrechtlichen Vorschriften (einschl. Witwen- und Waisenbezüge) sowie Betriebsrenten, die der frühere Arbeitgeber zahlt, gehören nicht in die Anlage R, sondern stellen Arbeitslohn dar (Anlage N).
Die Anlage R ist auch nicht auszufüllen, wenn im Vz. eine Rente i. Z. m. Übertragung von Vermögen bei vorweggenommener Erbfolge gezahlt wird (Anlage SO, Zeile 4).
Jeder Ehegatte mit Rentenleistungen gibt eigene Anlagen ab.
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