Rz. 374

Sonderausgaben gehören zu den Kosten der privaten Lebensführung. Nach § 12 Satz 1 EStG sind sie ausdrücklich vom Abzugsverbot ausgenommen. Die als Sonderausgaben abziehbaren Beträge sind in §§ 10 bis 10c EStG abschließend aufgezählt.

Bei den Sonderausgaben wird zwischen Vorsorgeaufwendungen und anderen Sonderausgaben unterschieden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge