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Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich ein fortlaufend zu aktualisierendes Glossar "Verrechnungspreise" als verwaltungsinterne Arbeitshilfe bekannt. Das Glossar soll zu einer Vereinheitlichung der Terminologie im Bereich der Verrechnungspreise beitragen.

Dieses Schreiben nebst Anlage steht ab sofort bis auf weiteres auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik Themen – Steuern – Internationales Steuerrecht – Allgemeine Informationen zur Ansicht und zum Abruf bereit.

Anlage

Glossar "Verrechnungspreise"

Das Glossar ist eine verwaltungsinterne Arbeitshilfe ohne Rechtsbindung. Für die Auslegung eines Begriffs ist der objektivierte Wille maßgebend, so wie er in der jeweiligen Rechtsquelle zum Ausdruck kommt und sich aus dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang ergibt (BFH-Urteil vom 18. April 2012, X R 57/09, BStBl. 2012 II S. 770 mwN).

Das Glossar wird nach Bedarf aktualisiert.

 
Legende:    
AO   Abgabenordnung
AStG   Außensteuergesetz
FVerlV   Funktionsverlagerungsverordnung
GAufzV   Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung
Merkblatt "APA"   Merkblatt für bilaterale oder multilaterale Vorabverständigungsverfahren auf der Grundlage der Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen (sog. "Advance Pricing Agreements" – APAs) vom 5. Oktober 2006 (BStBl. I S. 594)
Merkblatt "Verständigungs- und Schiedsverfahren"   Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen vom 13. Juli 2006 (BStBl. I S. 461)
OECD   Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
OECD Leitlinien   Die OECD "Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen" in der Fassung vom 22. Juli 2010 ("Transfer Pricing Guidelines for Multinational Enterprises and Tax Administration")
 
Legende:    
VWG   Verwaltungsgrundsätze
VWG 1983   Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen (Verwaltungsgrundsätze) vom 23. Februar 1983 (BStBl. I S. 218)
VWG Arbeitnehmerentsendung   Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der Arbeitnehmerentsendung (Verwaltungsgrundsätze Arbeitnehmerentsendung) vom 9. November 2001 (BStBl. I S. 796)
VWG Funktionsverlagerung   Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahestehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen (Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung) vom 13. Oktober 2010 (BStBl. I S. 774)
VWG Umlageverträge   Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen vom 30. Dezember 1999 (BStBl. I S. 1122)
VWG Verfahren   Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahestehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren (Verwaltungsgrundsätze Verfahren) vom 12. April 2005 (BStBl. I S. 570).
 
Begriff (Deutsch und ggf. Englisch) Erläuterung/Verwendung des Begriffs Fundstellen (Abkürzungen vgl. Legende)
Angemessenheitsdokumentation Der Steuerpflichtige hat Aufzeichnungen über die Angemessenheit seiner Verrechnungspreise zu erstellen. Die Aufzeichnungen müssen belegen, dass er sich ernsthaft bemüht hat, den Grundsatz des Fremdverhaltens bei der Abgrenzung der Einkünfte zu beachten. Die Aufzeichnungen sollen die angestellten Überlegungen widerspiegeln und nachvollziehbar machen. Hierfür muss der Steuerpflichtige aus seiner Sicht die Eignung der angewendeten Verrechnungspreismethode sowie die Angemessenheit der steuerlich zu Grunde gelegten Preise bzw. Ergebnisse begründen. VWG Verfahren, Tz. 3.4.12.1
Anlaufkosten Kosten, die von neu gegründeten Gesellschaften oder von erweiterten bzw. wesentlich umorganisierten Gesellschaften in der realistischen Erwartung getragen werden, dass in späteren Wirtschaftsjahren Erträge erzielt werden können, die diese Kosten angemessen übersteigen, sind grundsätzlich von der neu gegründeten, erweiterten oder umorganisierten Gesellschaft zu tragen. VWG 1983, Tz. 3.5
Anpassungsrechnung "comparabilty adjustment" Unterschiede hinsichtlich der Vergleichbarkeitsfaktoren zwischen den geprüften Geschäftsvorfällen der verbundenen Unternehmen einerseits und den Geschäftsvorfällen der Vergleichsunternehmen andererseits sind durch Anpassungen der Vergleichswerte auszugleichen, um die Vergleichbarkeit der Geschäftsvorfälle zu verbessern. Die Anpassungsrechnungen sind zu erläutern. § 1 Absatz 3 Satz 1 und 3 AStG; § 4 Nr. 4 d GAufzV; VWG Verfahren, Tz. 3.4.12.4 und Tz. 3.4.12.7
Äquivalenzprinzip Werden in Fällen von Funktionsverlagerungen (bei Kapitalgesellschaften) die erwarteten Gewinne aus dem Transferpaket um die ...

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