Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*]

Die Besteuerung privater Grundstücksveräußerungen nach § 23 EStG greift nur dann, wenn die Grundstücksveräußerung innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren nach Anschaffung erfolgt. Allerdings gilt es im Gesetz geregelte Ausnahmetatbestände und Besonderheiten zu beachten, die einer Besteuerung entgegenstehen bzw. eine Besteuerung auslösen können.

Die Vorschrift ist nach wie vor nicht nur praxisrelevant, sondern auch unverändert streitanfällig, wie ein Blick in die aktuelle Rspr. des BFH und der FG zeigt. Zumeist geht es auch um ein nicht unerhebliches steuerliches Streitpotential, da Immobilienverkäufe auch bei einem aktuell sinkenden Preisniveau weiterhin zu nicht unerheblichen Gewinnen führen können. Der nachfolgende Beitrag informiert über aktuelle Entwicklungen in der Rspr.

[*] Der Autor war bis zu seiner Pensionierung stellvertretender Vorsteher eines nordrhein-westfälischen Finanzamtes und ist nun als Steuerberater tätig.

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