Eine Unternehmergesellschaft, die im laufenden Wirtschaftsjahr und in den meisten Vorjahren Gewinne im unteren vierstelligen Bereich erwirtschaftet hat, ist zur Abgabe einer elektronischen Bilanz verpflichtet. Das Schleswig-Holsteinische FG hat hierzu entschieden, dass der geringe Kostenaufwand für die Beschaffung einer geeigneten Software einer wirtschaftlichen Unzumutbarkeit entgegensteht.

FG Schl.-Holst. v. 9.9.2020 – 3 K 6/20, EFG 2021, 176, Rev. eingelegt, Az. des BFH: XI R 29/20

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