Ein ausländischer Pensionsfonds (hier: Common Law Trust kanadischen Rechts, Streitjahre 2007-2010) hat keinen Anspruch auf Entlastung vom Abzug der KapErtrSt auf die ihm zugeflossenen Dividenden aus inländischen Streubesitzbeteiligungen wegen Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit nach den Grundsätzen des Urteils des EuGH v. 13.11.2019 – C-641/17, FR 2020, 80, wenn er in seinen Bilanzen keine gewinnmindernden Rückstellungen für die Altersversorgung bildet, sondern lediglich in den Erläuterungen zum Jahresabschluss die versicherungsmathematisch berechnete Höhe der Pensionsverpflichtungen zum Bilanzstichtag ausweist – und deswegen mit einem deutschen Pensionsfonds nicht vergleichbar ist.

FG München v. 6.12.2021 – 7 K 1435/15, NZB eingelegt, Az. des BFH: I B 4/22

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge