Grundsatz: Die Gewährung einer Umsatztantieme an Minderheitsgesellschafter einer AG kann eine vGA darstellen.
Ausnahme: Eine Umsatztantieme kann im Ausnahmefall auch bei Minderheitsgesellschaftern einer AG (Gründungs- oder Aufbauphase) steuerlich anzuerkennen sein, wenn sie zeitlich und höhenmäßig begrenzt ist.
FG Nürnberg v. 19.7.2022 – 1 K 1489/20, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 36/22
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