Schuldrechtliche Verträge zwischen einer GmbH und ihrem Gesellschafter oder einer den Gesellschaftern nahestehenden Person sind steuerlich grundsätzlich anzuerkennen, wenn von Anfang an klare und eindeutige Vereinbarungen vorliegen. Das gilt auch für Mietverträge.

Daher führt die Untervermietung eines Raumes in der Wohnung des beherrschenden Gesellschafters an die GmbH nicht zu einer vGA, wenn in einem zwar äußerst kurzen, aber ausreichend klar formulierten schriftlichen Mietvertrag

  • die essentialia negotii (Mietobjekt, Mietpreis und Beginn des Mietverhältnisses) geregelt und
  • Anhaltspunkte gegen die tatsächliche Durchführung des Mietvertrages nicht ersichtlich sind.

Die gesetzlichen Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer sind auf der Ebene der GmbH nicht anwendbar.

FG München v. 19.4.2021 – 7 K 1162/19, rkr.

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