Bestehen einer Organschaft: Über die Frage des Bestehens oder Nichtbestehens einer körperschaftsteuerlichen Organschaft wird gem. § 14 Abs. 5 KStG durch einen Grundlagenbescheid entschieden.

Tauglicher Organträger? Eine Personengesellschaft ist – auch wenn sie eine Tätigkeit i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ausübt und die Beteiligung an der potentiellen Organgesellschaft im Gesamthandsvermögen hält – keine taugliche Organträgerin, wenn einer ihrer Gesellschafter eine von der KSt befreite Körperschaft (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 KStG) ist. Dies gilt auch im Anwendungsbereich des StVergAbG v. 16.5.2003, BGBl. I 2003, 660.

Schl.-Holst. FG v. 7.7.2023 – 1 K 54/23, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 46/23

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