Tenor

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2009, um 11:09 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.06.2009 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Kl. H. G., …

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.10.2009 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt Rechtsanwalt R. O. N., …:

  • Anmeldung von Insolvenzforderungen der Schuldnerin gegen andere insolvente Gesellschaften des Arcandor-Konzerns und
  • Überprüfung, Verhandlung und gegebenenfalls Neuvereinbarung der Preise für Lieferungen und Leistungen der Schuldnerin an andere insolvente Gesellschaften des Arcandor-Konzerns.

Der im Insolvenzeröffnungsverfahren mit Beschluss vom 07.07.2009 eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss wird mit in den in dem Beschluss vom 11.08.2009 bestellten Mitgliedern, nämlich

  • • Atradius Kreditversicherung, Niederlassung der Atradius Credit Insurance N.V., Frau Dr. W. M., Abteilungsdirektorin, Opladener Str. 14, 50679 Köln,
  • • Bayerische Landesbank, Herr E. M., 0690 Restructuring Unit, 2840 Abteilung Credit Consult Domestic Corporates, Brienner Str. 18, 80333 München,
  • • Bundesagentur für Arbeit, Herr L. W., Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Essen, Berliner Platz 10, 45127 Essen,
  • • Commerzbank AG, Herr H. J. W., Dresdner Bank Global Intensive Care, Theodor-Heuss-Allee 50/Estrelle 2, 60301 Frankfurt,
  • • Herr U. M., Geschäftsführender Gesellschafter Deutsche Pensions Group GmbH, Immermannstr. 51, 40210 Düsseldorf,
  • • Herr H. P., Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der Arcandor AG und des Gesamtbetriebsrates der Karstadt Warenhaus GmbH, Universitätsplatz 2, 36037 Fulda,
  • • Pensions-Sicherungs-Verein VVaG, Herr Dr. H.-P. W., Berlin-Kölnische-Allee 2-4, 50969 Köln,
  • • Herr U. Th., c/o Zurich Gruppe, Solmsstr. 27-37, 60252 Frankfurt,
  • • Herr Rechtsanwalt H. P., ver.di Bundesvorstand, Leitung Recht/Rechtspolitik, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin und
  • • Herr Rechtsanwalt Dr. F. K., Carl-Theodor-Straße 1, 40213 Düsseldorf,

im eröffneten Verfahren beibehalten.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am

Mittwoch, 11.11.2009, 10:00 Uhr,

im Gebäude der GRUGAHALLE Messe Essen GmbH, Norbertstraße, 45131 Essen.

Der Einlass beginnt um 9:00 Uhr.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

  • • die Person des Insolvenzverwalters,
  • • die Person des Sonderinsolvenzverwalters,
  • • die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
  • • gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:

    • Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
    • Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
    • Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
    • Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
    • besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
    • Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
    • Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
    • die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
  • • und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird vorerst n...

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