Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Ein Wertpapier-Sparvertrag ist ein Vertrag zwischen einem ArbN und einem Kreditinstitut. Darin verpflichtet sich der ArbN, Beträge – besonders vermögenswirksame Leistungen (> Vermögensbildung der Arbeitnehmer) – zum Erwerb von Wertpapieren und anderen > Vermögensbeteiligungen einzuzahlen oder vom ArbG einzahlen zu lassen und bis zum Ablauf der Festlegungsfrist festzulegen. Einzelheiten regelt § 2 Abs 1 Nr 1 iVm § 4 VermBG (> Anh 5.1). Zu weiteren Einzelheiten > Sparverträge.

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