Stand: EL 112 – ET: 05/2017

Eine Haltern beamteneigener Kfz gezahlte Wagenpflegepauschale bleibt als > Auslagenersatz nach § 3 Nr 50 EStG steuerfrei (BFH 196, 165 = BStBl 2001 II, 844). Die FinVerw lehnt es ab, eine Wagenpflegepauschale für private ArbN bei Überlassung eines Firmenwagens steuerfrei zu belassen, wenn nicht die Voraussetzungen der > R 3.50 LStR gegeben sind. Danach setzt die steuerfreie Erstattung eines pauschalen Betrags zunächst den Nachweis der Aufwendungen über einen repräsentativen Zeitraum voraus.

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