Auf einen Blick:

Beim LSt-Abzug wird eine Vorsorgepauschale berücksichtigt, um die jedem ArbN entstehenden > Vorsorgeaufwendungen abzugelten. Sie wird anhand bestimmter Prozentsätze und begrenzt durch Höchstbeträge vom Arbeitslohn nach den Beiträgen zur SozVers bemessen; ggf wird eine Mindestpauschale angesetzt. Das Stichwort erläutert die Einzelheiten mit Berechnungsbeispielen.

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