Rz. 116

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Obwohl es sich bei den Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit um Erschwerniszuschläge handelt, bleiben sie nach § 3b EStG unter bestimmten Voraussetzungen und in bestimmter Höhe steuerfrei. Zu Einzelheiten und Kritik > Lohnzuschläge Rz 8ff.

 

Rz. 117–119

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Randziffern einstweilen frei.

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