Rz. 116
Stand: EL 134 – ET: 06/2023
Obwohl es sich bei den Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit um Erschwerniszuschläge handelt, bleiben sie nach § 3b EStG unter bestimmten Voraussetzungen und in bestimmter Höhe steuerfrei. Zu Einzelheiten und Kritik > Lohnzuschläge Rz 8ff.
Rz. 117–119
Stand: EL 134 – ET: 06/2023
Randziffern einstweilen frei.
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