Rz. 1

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Statistiken sind eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der Auswirkungen gesetzlicher Regelungen auf die öffentlichen Haushalte und für die Vorbereitung künftiger Entscheidungen des Gesetzgebers, aber auch für organisatorische Maßnahmen zB der Finanzverwaltung.

Zur Beurteilung von Struktur und Wirkungsweise der Steuern und ihrer wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung werden Bundesstatistiken insbesondere über folgende Steuern geführt:

Umsatzsteuer, Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer

Einzelheiten regelt das Gesetz über Steuerstatistiken (StStatG) vom 11.10.1995 (BGBl 1995 I, 1250; 1409), zuletzt geändert durch Art 33 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl 2022 I, 2294).

 

Rz. 1/1

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik gibt Auskunft über das Aufkommen aus der ESt, über die Steuerbelastung und Einkommensstruktur der lohn- und einkommensteuerpflichtigen Personen sowie über die Wirkung des Besteuerungssystems insgesamt. Die Daten werden sowohl für die Politikberatung als auch in der wissenschaftlichen Forschung genutzt. Zusätzlich dienen sie der Ermittlung der Schlüsselzahlen für den Anteil der Gemeinden an der ESt, der > Zerlegung der Lohnsteuer und dem kirchlichen Finanzausgleich. Sie werden außerdem zur Vervollständigung und Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen verwendet und gehen in Berichte der Bundesregierung (zB Armuts- und Reichtumsbericht) ein. Die Steuerstatistiken werden vom Statistischen Bundesamt erstellt und ua in Statistischen Jahrbüchern veröffentlicht. Zu speziellen Themen erstellt das Statistische Bundesamt Berichte und bietet darüber hinaus im > Internet (www.destatis.de) noch weitere Informationen an.

 

Rz. 1/2

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Außerdem liefern Haushaltsbefragungen auf freiwilliger Basis wie die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes, die alle fünf Jahre erhoben wird, oder das jährlich fortgeschriebene Sozio-oekonomische Panel (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) einen Einblick in die Verteilung der Einkommen nach Haushaltstypen. Weitere statistische Informationen liefern die Volkszählungen (zuletzt in Deutschland Zensus 2022). Ergänzend > Aufwandsentschädigungen Rz 63 Datenerheber der Statistischen Ämter.

 

Rz. 1/3

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Umfangreiches Zahlenmaterial zum Steuerrecht veröffentlicht auch das > Bundesministerium der Finanzen auf seinen Internetseiten (www.bundesfinanzministerium.de). Dort finden sich Kerninformationen aus amtlichen Statistiken sowie eigene Berechnungen und Materialien des BMF und internationale Vergleiche. Hingewiesen wird auf die Datensammlung zur Steuerpolitik, die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich, Ergebnis der Steuerschätzung (jeweils jährlich im Mai und November). Vgl außerdem Deutscher Bundestag: Subventionsbericht der Bundesregierung (alle drei Jahre); Statistisches Bundesamt: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland, Lohnsteuerstatistik (Anmeldungen) 2021.

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