Rz. 32

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

In 2021 entlastete das > Kindergeld die Eltern für das 1. und 2. Kind mit je 2 628 EUR, für das 3. Kind mit je 2 700 EUR und ab dem 4. Kind mit je 3 000 EUR. Für Eltern mit höheren Einkommen gab es eine zusätzliche Entlastung durch den > Kinderfreibetrag. Die Zahl der Kinder, für welche > Kindergeld oder > Kinderfreibeträge gewährt werden, hat sich wie folgt entwickelt (BMF, Datensammlung zur Steuerpolitik 2022, Tabelle 2.8.1).

 
Kindergeldkinder 2000 2005 2010 2015 2020 2021 2022
(in Tsd)
  • erste Kinder
10 826 11 227 10 563 10 498 10 584 10 564 10 547
  • zweite Kinder
5 563 5 568 5 158 5 120 5 217 5 207 5 199
  • dritte Kinder
1 478 1 409 1 300 1 297 1 370 1 367 1 365
  • vierte und weitere Kinder
  497   478   443   430   482   481   480
Kinder insgesamt 18 364 18 682 17 464 17 344 17 653 17 620 17 591

Weil die > Kinderfreibeträge Rz 145 im Rahmen des Familienleistungsausgleichs nur als über das ausgezahlte Kindergeld hinausgehende Steuerermäßigung bei höheren Einkommen wirken, entfällt ein Großteil der staatlichen Ausgaben für Kinder auf das einkommensunabhängig ausgezahlte > Kindergeld.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über das finanzielle Volumen des Familienleistungsausgleichs (BMF, Datensammlung zur Steuerpolitik 2022, Tabelle 2.8.1):

 
  2000 2005 2010 2015 2020 2021 2022
(in Mio Euro)

Familienleistungsausgleich

davon
32 829 36 600 41 020 42 550 51 515 51 460 49 455
  • Kindergeld
30 939 34 700 38 820 39 385 48 940 49 305 46 505
  • Zusatzentlastung durch Kinderfreibetrag
1 890 1 900 2 200 3 165 2 575 2 155 2 950

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