Stand: EL 120 – ET: 12/2019

Hat das FA den ArbG wegen der zu Unrecht nicht einbehaltenen Steuerabzüge in Haftung genommen (> Haftung für Lohnsteuer), ist der ArbG arbeitsrechtlich berechtigt, zeitnah beim ArbN Rückgriff zu nehmen. Verzichtet er auf diesen Anspruch, kann das zu > Arbeitslohn führen. Zu Einzelheiten > Übernahme der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber Rz 1–4.

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