Auf einen Blick:

Es wird erläutert, inwieweit Aufwendungen des Leistenden für Rentenzahlungen steuermindernde > Sonderausgaben sind (§ 10 Abs 1a Nr 2 EStG) und inwieweit § 12 Nr 2 EStG den Abzug verbietet. Zum Begriff > Renten; zu ihrer Besteuerung beim Empfänger > Renteneinkünfte.

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