Auf einen Blick:

Rabatte führen möglicherweise als geldwerter Vorteil zu Arbeitslohn, in Ausnahmefällen sogar dann, wenn der Rabatt von einem Dritten eingeräumt wird. Für die Produkte des eigenen Arbeitgebers gibt es aber einen Rabatt-Freibetrag. Die Abgrenzung und Einzelheiten der Bewertung des geldwerten Vorteils werden hier mit Schwerpunkt auf § 8 Abs 3 EStG erläutert, ferner wird die Behandlung stpfl Rabatte von Dritten beim LSt-Abzug erörtert. Zu Grundsätzen vgl insbesondere auch > Sachbezüge.

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