Stand: EL 112 – ET: 05/2017

Kosten, die der Stpfl für die mit dem eigenen Motorboot vorgenommenen Fahrten zwischen der Wohnung auf dem Festland und seiner > Erste Tätigkeitsstätte/Betriebsstätte auf einer Insel aufwendet, unterliegen der in § 9 Abs 1 Satz 2 Nr 4 und Abs 2 EStG sowie § 4 Abs 5 Nr 6 Satz 2 EStG geregelten Begrenzung des Abzugs auf die >  Entfernungspauschale Rz 18 (BFH 195, 323 = BStBl 2001 II, 575). Bei einem beruflichen Umzug gehört ein Motorboot nicht zum notwendigen Umzugsgut (> Umzugskosten Rz 40/1); die Aufwendungen für den Transport sind keine WK.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge