Stand: EL 112 – ET: 05/2017

Mietet der ArbG von seinem Außendienst-Mitarbeiter einen Raum als Büro an, unterliegen die Mietzahlungen nicht dem LSt-Abzug, wenn der ArbG gleichlautende Mietverträge auch mit fremden Dritten abschließt und die Anmietung des Raums im betrieblichen Interesse des ArbG liegt, zB weil der ArbN in der Betriebsstätte des ArbG keinen festen Arbeitsplatz hat (BFH 197, 98 = BStBl 2002 II, 300). Zur Abgrenzung von > Arbeitslohn und Einkünften aus Vermietung bei einem in der Wohnung des ArbN eingerichteten Büro des ArbG > Miete.

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