Stand: EL 136 – ET: 11/2023

Der Leiter einer Kreisbildstelle (heutzutage: Medienzentrum) leistet öffentliche Dienste iSd § 3 Nr 12 Satz 2 EStG. Die an ihn gezahlten Aufwandsentschädigungen sind steuerfrei, soweit die ihr zugrunde liegenden Aufwendungen WK-Charakter haben und nicht als Entschädigung für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden oder den tatsächlichen Aufwand offenbar übersteigen (> Aufwandsentschädigungen Rz 20 ff).

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