Auf einen Blick:

Unfallkosten teilen grundsätzlich das rechtliche Schicksal der Fahrtkosten als Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder nicht abziehbare Aufwendungen für die Lebensführung. Auch die Höhe der abziehbaren Aufwendungen erläutert dieses Stichwort.

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