Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Für ein Kind, für das der Stpfl einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält, sind 30 % des Entgelts für den Schulbesuch an bestimmten Schulen als SA abziehbar (§ 10 Abs 1 Nr 9 EStG). Ergänzend > Schulgeld Rz 10 ff. Bei behinderten Kindern wird die > Haushaltszugehörigkeit durch die vollstationäre Unterbringung in einem > Pflegeheim mit der Möglichkeit der Schulausbildung und der späteren Arbeit in einer Werkstatt für Behinderte nicht beendet (BFH 197, 296 = BStBl 2002 II, 244; DA-KG A 11.2, BStBl 2019 I, 654).

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