Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Personen, die für das Unternehmen (Theater, Hotel usw) an dessen Garderobe Dienste leisten, sind nichtselbständig tätig, auch wenn sie einen Teil ihres Trinkgelds als sog Pacht abführen (RFH, RStBl 1927, 41). IdR handelt es sich um eine > Geringfügige Beschäftigung. Betreiben sie die Garderobe selbst, sind sie Gewerbetreibende. Ergänzend > Trinkgelder.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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