Rz. 1
Stand: EL 115 – ET: 05/2018
Die Lohnsteuerschuld entsteht nicht mit der Entstehung des Anspruchs, sondern erst mit dem Zufluss des Arbeitslohns (§ 38 Abs 2 Satz 2 EStG; > Entstehung und Fälligkeit der Lohnsteuer Rz 2, und > Zufluss von Arbeitslohn.
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