Rz. 278

Stand: EL 131 – ET: 09/2022

Das Besteuerungsrecht für die Zahlung eines Antrittsgeldes, dh für eine Einmalzahlung bei Abschluss des Arbeitsvertrages, die einem ArbN gezahlt wird, damit er eine nichtselbständige Tätigkeit bei dem zahlenden ArbG aufnimmt, steht dem Tätigkeitsstaat zu, in dem der ArbN künftig tätig sein wird (vgl BFH 261, 27 = BStBl 2018 II, 761). Anders ist dies uE jedoch dann zu beurteilen, wenn mit dem Antrittsgeld zudem der Wegfall von Einkünften abgegolten werden soll. Vgl auch > Rz 127 mwN.

 

Rz. 279

Stand: EL 131 – ET: 09/2022

Randziffer einstweilen frei.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge