Stand: EL 113 – ET: 09/2017

Barlohn ist der in > Geld gezahlte Arbeitslohn. Der Begriff bezeichnet nicht nur das "bar auf die Hand" gezahlte Geld, sondern auch den in üblicher Währung auf ein Konto überwiesenen Arbeitslohn. Er grenzt ab gegenüber einer Bezahlung in geldwerten Vorteilen (> Sachbezüge Rz 2).

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