Stand: EL 114 – ET: 01/2018
Ausländerbeiräte vertreten die Interessen der nichtdeutschen Einwohner einer Gemeinde. Die Wahlen zu den Ausländerbeiräten sind jedoch nicht den Wahlen zu den Kommunalparlamenten gleichzusetzen. Zuwendungen an Wählervereinigungen, die sich an Ausländerbeiratswahlen beteiligen, mindern deshalb nicht die tarifliche ESt nach § 34g EStG (> Wählervereinigungen).
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