Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsmittel gegen eine im Urteil abgelehnte Aussetzung des Verfahrens

 

Leitsatz (NV)

Das Finanzgericht kann einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens in einem besonderen Beschluß oder im Urteil zur Hauptsache ablehnen. Hat das Finanzgericht erst im Urteil über den Antrag auf Aussetzung entschieden, ist der behauptete, in der verweigerten Aussetzung liegende Verfahrensmangel mit der Revision oder - wenn die Revision nicht zugelassen worden ist - mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend zu machen.

 

Normenkette

FGO §§ 74, 115, 128

 

Verfahrensgang

FG Rheinland-Pfalz

 

Fundstellen

Haufe-Index 419597

BFH/NV 1994, 643

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