Rz. 38
Stand: EL 135 – ET: 08/2023
Die vorstehenden Grundsätze sind ab sofort auf alle offenen Fälle anzuwenden und ersetzen das BMF-Schreiben vom 7. Juni 2010 (BStBl I Seite 582).
Rz. 39
Stand: EL 135 – ET: 08/2023
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
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