Rz. 38

Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Die vorstehenden Grundsätze sind ab sofort auf alle offenen Fälle anzuwenden und ersetzen das BMF-Schreiben vom 7. Juni 2010 (BStBl I Seite 582).

 

Rz. 39

Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

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