Rz. 124
Stand: EL 122 – ET: 6/2020
Für den Sonderausgabenabzug nach § 10a Abs. 1 EStG ist keine Begrenzung der Anzahl der zu berücksichtigenden Verträge vorgesehen. Der Steuerpflichtige kann im Rahmen des Höchstbetrags nach § 10a Abs. 1 Satz 1 EStG auch Altersvorsorgebeiträge für Verträge geltend machen, für die keine Zulage beantragt wurde oder aufgrund des § 87 Abs. 1 EStG keine Zulage gewährt wird. In dem Umfang, in dem eine Berücksichtigung nach § 10a EStG erfolgt, gelten die Beiträge als steuerlich gefördert. Die Zurechnung der über den Zulageanspruch nach Abschnitt XI EStG hinausgehenden Steuerermäßigung erfolgt hierbei im Verhältnis der berücksichtigten Altersvorsorgebeiträge (§ 10a Abs. 4 Satz 2 EStG).
Rz. 125
Stand: EL 122 – ET: 6/2020
Beispiel:
Der Steuerpflichtige zahlt im Jahr 2018 insgesamt 2 400 EUR Beiträge (ohne Zulage von 175 EUR) auf vier verschiedene Altersvorsorgeverträge ein (800 EUR, 800 EUR, 400 EUR, 400 EUR). Sein Mindesteigenbeitrag beträgt 1461 EUR. Die Zulage wird für die beiden Verträge mit je 800 EUR Beitragsleistung beantragt. Die zusätzliche Steuerermäßigung für den Sonderausgabenabzug nach § 10a Abs. 1 EStG beträgt 270 EUR.
Obwohl die Altersvorsorgebeiträge für die Verträge 3 und 4 sich nicht auf die Zulagegewährung auswirken (§ 87 Abs. 1 Satz 1 EStG), gehören die auf diese Beiträge entfallenden Leistungen aus diesen Verträgen in der Auszahlungsphase ebenfalls zu den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG, soweit sie als Sonderausgaben berücksichtigt wurden. In folgender Höhe sind die Beiträge steuerlich begünstigt worden:
Vertrag 1 | Vertrag 2 | Vertrag 3 | Vertrag 4 | |
---|---|---|---|---|
Sonderausgabenhöchstbetrag abzüglich Zulage (2 100 EUR 175 EUR =1925 EUR) im Verhältnis zu den geleisteten Beiträgen | 641,67 EUR (1 925 EUR./. 2 400 EUR × 800 EUR) | 641,67 EUR (1 925 EUR./ 2 400 EUR × 800 EUR) | 320,83 EUR (1 925 EUR./ 2 400 EUR × 400 EUR) | 320,83 EUR (1 925 EUR./. 2 400 EUR × 400 EUR) |
Zulage | 87,50 EUR | 87,50 EUR | - | - |
bei den einzelnen Verträgen sind somit die folgenden Beträge steuerlich begünstigt (729,17 EUR + 729,17 EUR + 320,83 EUR + 320,83 EUR = 2 100,00 EUR) | 729,17 EUR | 729,17 EUR | 320,83 EUR | 320,83 EUR |
Die Steuerermäßigung ist den vier Verträgen wie folgt zuzurechnen:
Vertrag 1 | Vertrag 2 | Vertrag 3 | Vertrag 4 | |
---|---|---|---|---|
Beiträge | 800 EUR | 800 EUR | 400 EUR | 400 EUR |
Zulage | 87,50 EUR | 87,50 EUR | - | - |
Zusätzliche Steuerermäßigung | 90 EUR | 90 EUR | 45 EUR | 45 EUR |
(641,67 EUR./ 1 925 EUR × 270 EUR) | (641,67 EUR./. 1 925 EUR × 270 EUR) | (320,83 EUR./. 1 925 EUR × 270 EUR) | (320,83 EUR./. 1 925 EUR × 270 EUR) |
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