Erbschaftsteuer, Grundsteuer und sonstige Maßnahmen

Bei der Erbschaftsteuer und der Grundsteuer bleibt der Koalitionsvertrag sehr vage. Konkreter wird es dafür bei den anderen Maßnahmen, die nachfolgend dargestellt werden.

Bei der Erbschaftsteuer bleibt der Koalitionsvertrag sehr allgemein. Man erfährt lediglich, dass sie den Ländern als wichtige Einnahmequelle erhalten bleiben soll. An anderer Stelle wird noch die Aussage getroffen, dass man ein verfassungsfestes und mittelstandsfreundlich ausgestaltetes Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht anstrebt, das einen steuerlichen Ausnahmetatbestand bei Erhalt von Arbeitsplätzen vorsieht. Mehr Klarheit wird es wohl erst nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Erbschaftsteuerrecht geben.

Ähnlich vage sind die Aussagen zur Grundsteuer; sie soll unter Beibehaltung des Hebesatzrechtes für die Kommunen zeitnah modernisiert werden.

Weitere Maßnahmen:

Die künftige Bundesregierung will eine Finanztransaktionssteuer mit breiter Bemessungsgrundlage und niedrigem Steuersatz. Diese soll im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit in der EU zügig umgesetzt werden und möglichst alle Finanzinstrumente umfassen (insbesondere Aktien, Anleihen, Investmentanteile, Devisentransaktionen und Derivatekontrakte). Negative Folgen für Altersversorgung, Kleinanleger und Realwirtschaft sollen vermieden, unerwünschte Formen von Finanzgeschäften zurückgedrängt werden.

Außerdem will man die Arbeiten für die nationale Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) fortsetzen. Zur Verhinderung doppelter Nichtbesteuerung (sog. weiße Einkünfte) werden weiterhin entsprechende Klauseln in den DBAs verhandelt und in der Zwischenzeit diese Grundsätze in nationalen Regelungen abgesichert.

Die Koalition will den ermäßigten Umsatzsteuersatz für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften beibehalten und ihn außerdem auf Hörbücher ausdehnen. Darüber hinaus möchte man auf europäischer Ebene erreichen, dass der ermäßigte Steuersatz künftig auch auf E-Books, E-Paper und andere elektronische Informationsmedien angewendet werden kann.

An den Steuererleichterungen für kulturelle Leistungen und gemeinnützige Einrichtungen will man festhalten; weitere Umsatzsteuererleichterungen für künstlerische Berufe sollen geprüft werden.

Eine umsatzsteuerliche Belastung kommunaler Beistandsleistungen wird abgelehnt. Die Koalition will sich EU-rechtlich für eine umfassende Freistellung solcher Leistungen von der Umsatzsteuer einsetzen.

Bei der Abgabenerhebung beim grenzüberschreitenden Warenverkehr sollen die Rahmenbedingungen für eine Stärkung IT-gestützter Risikoanalysen verbessert werden, um die Belastungen für Reisende zu reduzieren und die Kontrollen effizienter und zielgerichteter ausführen zu können.

Die Familienkassen des Bundes sollen bei der Bundesagentur für Arbeit konzentriert werden.