Besteuerung von Privatpersonen und Unternehmen

Auch wenn Einiges noch recht unkonkret bleibt, lassen sich dem Koalitionsvertrag doch schon einige interessante Maßnahmen entnehmen, auf die sich die Steuerpflichtigen und ihre Berater einstellen müssen.

Die wesentlichen steuerlichen Maßnahmen finden sich im Abschnitt "Solide Finanzen":

Im Bereich der Lohnsteuer ist geplant, die Akzeptanz des Faktorverfahrens für Ehegatten zu stärken, indem der Faktor nicht mehr jährlich, sondern für mehrere Jahre festgelegt wird. Er wird nur dann noch geändert, wenn sich die Einkünfte bzw. die Einkünfteverteilung in nicht nur geringem Ausmaß ändern. Zudem sollen die Länder das Faktorverfahren durch geeignete Maßnahmen der Steuerverwaltungen bekannter machen.

Die künftige steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz soll im Rahmen einer grundlegenden Reform der Investmentbesteuerung erneut ergebnisoffen diskutiert werden. Insbesondere bei Business Angels und Startups sollen besondere Belastungseffekte vermieden werden, wenn sich der Investor von seinem Engagement trennt.

Das Unternehmenssteuerrecht in der EU soll besser abgestimmt werden. Ausgangspunkt bilden dabei die Arbeiten für eine gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage.

Im Umwandlungssteuerrecht will man verhindern, dass der Anteilstausch und Umwandlungen mit finanziellen Gegenleistungen systemwidrig steuerfrei gestaltet werden können. Bei der Kombination aus Anteilstausch und Zuzahlung soll ggf. die Zuzahlung quotal beschränkt, aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Zur Gewerbesteuer wird lediglich ausgeführt, dass man auf der Basis des geltenden Rechts für die kommenden Jahre Planungssicherheit erreichen will. Mit einer wirklichen Reform ist demnach wohl nicht zu rechnen.

Nicht mehr enthaltene Maßnahmen

Diskutiert wurde, die Luftverkehrssteuer in der neuen Legislaturperiode abzuschaffen, ohne jedoch die Erhöhung der Investitionsmittel für die Infrastruktur zu gefährden. Dieser Plan ist im endgültigen Vertrag nicht mehr enthalten.

Gleiches gilt für den Vorschlag, die Abschreibungsmöglichkeiten für Software zu verbessern.

Ebenfalls entfallen ist die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung, die im 3. Entwurf des Vertrags noch enthalten war. Dieses Vorhaben war bereits in der letzten Legislaturperiode im Bundesrat gescheitert.