Norddeutsche Vorschläge für Erbschaftsteuerreform
Ziel der Finanzminister der norddeutschen Länder (Nord-FM) ist eine verfassungsfeste, administrativ praktikable und mindestens aufkommensstabile Erbschaftsteuer, die Steuergerechtigkeit stärkt und gleichzeitig Unternehmen sowie Arbeitsplätze schützt.
Milliardenschwere Gerechtigkeitslücken schließen und Familienstiftungen als Sparmodelle verhindern
Besonderen Reformbedarf sehen die Nord-FM bei den bestehenden Ausnahmen (Verschonungsregelungen) für große Betriebsvermögen. In der Praxis können derzeit sehr hohe Vermögen teilweise nahezu steuerfrei übertragen werden. Allein 2024 seinen bundesweit in 45 Fällen ursprünglich festgesetzte Steuern von 3,6 Mrd. EUR auf lediglich rund 200 Mio. EUR reduziert worden– ein Steuererlass von ca. 95 Prozent. Insbesondere sog. Familienstiftungen würden inzwischen offen als Steuersparmodelle beworben, um Vermögende künstlich "mittellos" erscheinen zu lassen.
Hier sollten nach Ansicht der Nord-FM Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt und eine Art Mindestbesteuerung großer Vermögen sichergestellt werden. Ziel sei mehr Belastungsgleichheit zwischen verschiedenen Vermögensarten.
Arbeitsplätze schützen
Gleichzeitig betonen die Nord-FM, dass die Reform ausdrücklich darauf abzielt, Betriebe in ihrer Existenz zu sichern und Unternehmensnachfolgen weiter zu ermöglichen. Deshalb sprechen sie sich dafür aus, die Stundungsmöglichkeiten auszuweiten und im Gegenzug die Verschonungsregelungen zu ändern. Unternehmen sollten aus ihrer sicht Erbschaftsteuern über längere Zeiträume zahlen können, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden und Investitionen sowie Arbeitsplätze zu sichern.
Immobilienprivilegien auf den Prüfstand
Auch steuerliche Sonderregeln für große Wohnungsunternehmen smächten die Nord-FM überprüfen. Die steuerliche Begünstigung dürfe künftig nicht mehr allein von formalen Kriterien wie der Zahl der Wohnungen abhängen. Entscheidend müsse vielmehr sein, ob tatsächlich unternehmerische Leistungen erbracht werden oder ob es sich lediglich um reine Vermögensverwaltung handelt. Ziel sei eine bundesweit einheitliche und rechtssichere Anwendung der Regeln.
Prüfbedarf bei Freibeträgen und Tarif
Bei Freibeträgen und Tarifen sehen die Finanzressorts der Nordländer ebenso Reformbedarf. Diskutiert wird unter anderem statt der bisherigen Freibeträge, die alle 10 Jahre in Anspruch genommen werden können, ein möglicher Lebensfreibetrag, der so nur die Höhe des übertragenen Vermögens berücksichtigt und nicht mehr den Zeitpunkt der Übertragung. Dabei handele es sich jedoch zunächst ausdrücklich nur um einen Prüfauftrag. Entscheidend seien Verwaltungspraktikabilität, Verteilungsgerechtigkeit und stabile Einnahmen für die Länder.
Kritisch betrachten die Finanzministerin und Finanzminister Modelle einer pauschalen "Flat Tax". Studien zeigten, dass solche Konzepte kleinere und mittlere Erbschaften stärker belasten würden, wenn das Steueraufkommen insgesamt stabil bleiben soll.
Die Erbschaftsteuer steht aktuell im Fokus der Debatte um mögliche Steuerreformen. Es wird erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht im Laufe des Jahres eine Entscheidung zur Erbschaftsteuer mit wesentlichen Hinweisen zum Reformbedarf treffen wird.
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